Der Jagdschein – Allgemeine Informationen
Der Jagdschein ist ein personenbezogenes Dokument, das den Inhaber berechtigt, die Jagd auf Wild im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auszuüben. Er begründet zudem das Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Jagdwaffen. Jagdscheininhaber dürfen nach aktuellem Recht beliebig viele Langwaffen sowie zwei Kurzwaffen besitzen.
Für die konkrete Jagdausübung in einem Revier muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- a) Einladung als Jagdgast: Teilnahme auf Einladung eines Revierinhabers oder Mitpächters.
- b) Begehungsscheininhaber: Berechtigung zur Jagdausübung in einem bestimmten Revier.
- c) Revierpächter / Eigenjagd: Eigene Jagdausübung im gepachteten oder eigenen Revier (Pachtfähigkeit nach 3 Jahren Jagdscheinbesitz).
